AKTUELL !
NEU:
gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen vorhandene Asbestreste NICHT ÜBERBAUT werden. Partnerfirmen von uns tragen die u.a. auf Flachdächern vorhandenen Asbest-Reste sorgfältig unter Einhaltung der geltenden Normen und Richtlinien (TGRS 519, TGRS 521) ab.
Hier beispielhaft für die Arbeiten im Zuge einer Schuldachsanierung:
Melden Sie sich bei uns,wir stellen gerne den Kontakt zur Spezialfirma her!
Ich freue mich
sehr darauf, Sie auch zukünftig zu unterstützen!
Marcus Rief