Aktueller Mehrwert

AKTUELL !

NEU:

gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen vorhandene Asbestreste NICHT ÜBERBAUT werden. Partnerfirmen von uns tragen die u.a. auf Flachdächern vorhandenen Asbest-Reste sorgfältig unter Einhaltung der geltenden Normen und Richtlinien (TGRS 519, TGRS 521) ab.

Hier beispielhaft für die Arbeiten im Zuge einer Schuldachsanierung:

Melden Sie sich bei uns,wir stellen gerne den Kontakt zur Spezialfirma her!

Januar 2022:


Für diese drei Hersteller sind wir aktuell unterwegs:

In diesem Gebiet unterstützen wir Sie gerne:

Ich freue mich

sehr darauf, Sie auch zukünftig zu unterstützen!


Marcus Rief